Fahrtenbuch · Historische Fahrzeuge

Die Fahrtenbuchpflicht — automatisch erfüllt.

Historische Fahrzeuge unterliegen in Österreich besonderen Nutzungsregelungen. Eine saubere, lückenlose Dokumentation ist entscheidend – bei der Begutachtung, gegenüber Behörden und gegenüber Versicherungen. Ortungplus übernimmt das für dich. Automatisch.

Klassisches Holzlenkrad mit originalen Chrom-Instrumenten
So funktioniert es

Ein System, das mitdenkt – bei jeder Ausfahrt.

  • Automatische Aufzeichnung jeder Fahrt
  • Übersicht aller Fahrtage
  • Exportierbare Berichte als PDF
  • Keine handschriftlichen Einträge mehr
  • Jederzeit nachvollziehbare Dokumentation
  • Unterstützung bei der §57a-Begutachtung
Was du bekommst

Dokumentation, die der Wertigkeit deines Fahrzeugs entspricht.

Automatische Erfassung

Start, Ziel, Strecke, Dauer und Fahrtag – vollständig ohne manuelles Notieren.

Fahrtage im Blick

Behalte die zulässige Nutzung deines historischen Fahrzeugs jederzeit im Überblick.

PDF-Reports

Berichte für Versicherung, Behörden oder deine Unterlagen – auf Knopfdruck.

Lückenlose Historie

Jede Bewegung bleibt nachvollziehbar – auch Jahre nach der Fahrt.

Standortgenau

GPS-präzise Aufzeichnung mit zuverlässiger Netzabdeckung in 135 Ländern.

DSGVO-konform

Speicherung ausschließlich auf europäischen Servern. Du behältst die Kontrolle.

Rotes Pickerl & Fahrtenbuchpflicht

Was du als Oldtimer-Besitzer in Österreich wissen musst.

Historisches Kennzeichen – die Voraussetzungen

Wer sein Fahrzeug als historisches Fahrzeug zulassen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Fahrzeuge mit Baujahr 1955 oder älter sowie Fahrzeuge ab einem Alter von 30 Jahren, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, können in Österreich eine historische Zulassung erhalten. Damit sind besondere Rechte, aber auch klare Auflagen verbunden.

Maximal 120 Fahrtage pro Jahr

Mit historischem Kennzeichen darf dein Oldtimer an höchstens 120 Tagen pro Kalenderjahr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Jede Fahrt zählt als ein Fahrtag – unabhängig von der zurückgelegten Strecke.

Die §57a-Begutachtung im Zwei-Jahres-Intervall

Für Oldtimer mit historischem Kennzeichen ist die §57a-Begutachtung nur alle zwei Jahre fällig. Damit das so bleibt, musst du lückenlos belegen, dass die 120-Tage-Grenze eingehalten wurde.

Mögliche Folgen bei fehlendem Fahrtenbuch

Fehlt das Fahrtenbuch oder ist es unvollständig, wird das bei der §57a-Begutachtung vermerkt und an die Behörde gemeldet. Es drohen Prüfungen, Verwaltungsstrafen – mitunter sogar der Verlust des historischen Status.

Mit dem automatischen Fahrtenbuch von Ortungplus brauchst du weder Papierbuch noch Notiz-App – jeder Fahrtag wird manipulationssicher gespeichert und ist auf Knopfdruck als PDF-Bericht verfügbar.

Fahrtenbuch — endlich ohne Aufwand.

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