Historische Fahrzeuge unterliegen in Österreich besonderen Nutzungsregelungen. Eine saubere, lückenlose Dokumentation ist entscheidend – bei der Begutachtung, gegenüber Behörden und gegenüber Versicherungen. Ortungplus übernimmt das für dich. Automatisch.

Start, Ziel, Strecke, Dauer und Fahrtag – vollständig ohne manuelles Notieren.
Behalte die zulässige Nutzung deines historischen Fahrzeugs jederzeit im Überblick.
Berichte für Versicherung, Behörden oder deine Unterlagen – auf Knopfdruck.
Jede Bewegung bleibt nachvollziehbar – auch Jahre nach der Fahrt.
GPS-präzise Aufzeichnung mit zuverlässiger Netzabdeckung in 135 Ländern.
Speicherung ausschließlich auf europäischen Servern. Du behältst die Kontrolle.
Wer sein Fahrzeug als historisches Fahrzeug zulassen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Fahrzeuge mit Baujahr 1955 oder älter sowie Fahrzeuge ab einem Alter von 30 Jahren, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, können in Österreich eine historische Zulassung erhalten. Damit sind besondere Rechte, aber auch klare Auflagen verbunden.
Mit historischem Kennzeichen darf dein Oldtimer an höchstens 120 Tagen pro Kalenderjahr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Jede Fahrt zählt als ein Fahrtag – unabhängig von der zurückgelegten Strecke.
Für Oldtimer mit historischem Kennzeichen ist die §57a-Begutachtung nur alle zwei Jahre fällig. Damit das so bleibt, musst du lückenlos belegen, dass die 120-Tage-Grenze eingehalten wurde.
Fehlt das Fahrtenbuch oder ist es unvollständig, wird das bei der §57a-Begutachtung vermerkt und an die Behörde gemeldet. Es drohen Prüfungen, Verwaltungsstrafen – mitunter sogar der Verlust des historischen Status.
Mit dem automatischen Fahrtenbuch von Ortungplus brauchst du weder Papierbuch noch Notiz-App – jeder Fahrtag wird manipulationssicher gespeichert und ist auf Knopfdruck als PDF-Bericht verfügbar.
Historische Fahrzeuge erhalten bei der §57a-Begutachtung das rote Pickerl mit dem Vermerk „Historisches Fahrzeug". Das bringt Vorteile – etwa das verlängerte Prüfintervall –, verpflichtet aber auch dazu, die Nutzung des Fahrzeugs nachvollziehbar zu dokumentieren.
Ob die zulässigen Nutzungstage eingehalten werden, prüft die Behörde anhand deines Fahrtenbuchs – bei der §57a-Begutachtung ebenso wie bei Kontrollen. Laut Gesamterlass historische Fahrzeuge vom 22. Mai 2026 ist erstmals einheitlich festgelegt, welche Angaben ein Fahrtenbuch enthalten und wie es geführt werden muss.
Digitales Fahrtenbuch per App — ausdrücklich erlaubt
Der Erlass 2026 stellt ausdrücklich klar: Ein elektronisches Fahrtenbuch ist zulässig – sofern nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder nachvollziehbar dokumentiert sind. Genau so arbeitet Ortungplus: manipulationssicher und jederzeit prüfbar. Reine Excel-Listen sind laut Erlass dagegen nicht zulässig.

Tippe auf einen Bereich, um ihn aufzuklappen.
Verlangt ist der Zählerstand zu Beginn und Ende – nicht nur die gefahrene Strecke.
Excel-Tabellen und Ähnliches sind laut Erlass unzulässig, weil nachträgliche Änderungen dort nicht nachvollziehbar sind.
Kurz gesagt: Ortungplus ist dein zuverlässiger Wegbegleiter und schreibt dein Fahrtenbuch ganz ohne Aufwand von selbst – lückenlos, manipulationssicher und jederzeit als PDF-Bericht verfügbar.
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