Recht & Regeln

Neuer Gesamterlass 2026: Was Oldtimer-Fahrer jetzt wissen müssen

Der Gesamterlass 2026 bringt mehr Klarheit für Oldtimer-Fahrer in Österreich. Was bei Fahrtenbuch, Nutzungstagen, Begutachtung und digitaler Dokumentation wichtig ist.

· 6 min Lesezeit· Ortungplus Redaktion

Für Besitzer historischer Fahrzeuge gibt es mit dem neuen Gesamterlass historische Fahrzeuge 2026 endlich eine übersichtliche Grundlage. Der Erlass fasst die wichtigsten Vorgaben rund um Oldtimer, historische Motorräder, Genehmigung, Fahrtenbuch und Begutachtung in einem Dokument zusammen.

Für Oldtimer-Fahrer bedeutet das vor allem: Die Regeln sind nun klarer, strukturierter und leichter nachvollziehbar. Gerade bei Fahrtenbuch, Nutzungstagen und digitaler Dokumentation gibt es wichtige Klarstellungen.

Ein Erlass für mehr Überblick

Historische Fahrzeuge sind in Österreich nicht einfach nur alte Fahrzeuge. Sie müssen erhaltungswürdig sein, dürfen nicht zur ständigen Verwendung bestimmt sein und müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Der neue Gesamterlass 2026 schafft hier mehr Übersicht. Er erklärt kompakt, welche Anforderungen für historische Fahrzeuge gelten und wie Behörden, Prüforganisationen und Fahrzeughalter damit umgehen sollen. Besonders wichtig ist das für alle, die ihr Fahrzeug als historisch genehmigen lassen, bereits ein historisches Fahrzeug besitzen oder bei der §57a-Begutachtung keine Probleme riskieren wollen.

Was für Oldtimer-Fahrer besonders wichtig ist

Die Nutzung historischer Fahrzeuge bleibt klar begrenzt:

  • Historische Kraftwagen dürfen an maximal 120 Tagen pro Jahr verwendet werden.
  • Historische Krafträder dürfen an maximal 60 Tagen pro Jahr verwendet werden.

Diese Fahrten müssen dokumentiert werden. Das Fahrtenbuch ist daher kein Nebenthema, sondern ein zentraler Bestandteil der Fahrzeugdokumentation. Der Erlass stellt klar, welche Angaben notwendig sind:

  • Fahrzeugdaten
  • Datum
  • Abfahrtsort
  • Kilometerstand oder Betriebsstunden vor Fahrtantritt
  • Ankunftsort und Kilometerstand nach Fahrtende

Wichtig: Die Aufzeichnungen müssen vollständig, nachvollziehbar und überprüfbar sein.

Digitales Fahrtenbuch erlaubt – aber nicht jede Lösung reicht

Ein besonders praxisrelevanter Punkt betrifft die elektronische Fahrtenbuchführung. Der Erlass stellt klar, dass ein elektronisches Fahrtenbuch zulässig ist, wenn es über eine geeignete App oder Anwendung geführt wird.

Entscheidend ist dabei, dass nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen sind oder zumindest nachvollziehbar dokumentiert werden. Genau hier liegt der Unterschied zwischen einer professionellen digitalen Lösung und einfachen Tabellen.

Excel-Tabellen oder ähnliche Dateien sind laut Erlass nicht zulässig, weil dort nicht sicher nachvollziehbar ist, ob Daten später verändert wurden.

Für Oldtimer-Fahrer ist das eine klare Ansage: Wer digital dokumentiert, braucht eine Lösung, die manipulationssicher und prüfbar ist.

Alle Fahrten müssen eingetragen werden

Der Gesamterlass stellt außerdem klar, dass grundsätzlich alle Fahrten aufzuzeichnen sind. Auch Fahrten im Ausland sind zu dokumentieren und zählen zu den erlaubten Nutzungstagen.

Fahrten mit Probefahrtkennzeichen, Fahrten auf gesperrten Rennstrecken oder Fahrten auf privatem Grund sind ebenfalls aufzuzeichnen. Sie zählen aber nicht zu den begrenzten 120 bzw. 60 Nutzungstagen.

Damit ist nun übersichtlich geregelt, was viele Fahrzeughalter in der Praxis wissen müssen: Nicht nur die „klassische Ausfahrt" gehört ins Fahrtenbuch, sondern jede relevante Bewegung des historischen Fahrzeugs.

Zustand und Originalität bleiben entscheidend

Der Erlass macht auch deutlich: Ein Fahrzeug wird nicht automatisch historisch, nur weil es alt genug ist. Entscheidend sind Erhaltungswürdigkeit und Erhaltungszustand.

Wesentliche Hauptbaugruppen wie Rahmen, Motor, Kraftübertragung, Radaufhängung, Lenkung, Aufbau und Bremsanlage müssen grundsätzlich im Originalzustand erhalten sein. Zeitgenössische Ersatzteile oder Zubehör können zulässig sein, wenn sie zum Fahrzeug und zur jeweiligen Epoche passen und entsprechend nachweisbar sind.

Auch beim Zustand gibt es eine klare Linie: Für die Einstufung als historisches Fahrzeug kommen nur Fahrzeuge mit gutem bis sehr gutem Erhaltungszustand in Frage. Schlechte, vernachlässigte oder nicht historisch stimmige Fahrzeuge erfüllen die Anforderungen nicht.

Begutachtung: Fahrtenbuch wird mitkontrolliert

Historische Fahrzeuge müssen weiterhin regelmäßig zur Begutachtung. Der neue Erlass stellt klar, dass dabei nicht nur der technische Zustand zählt. Auch die Einhaltung der zeitlichen Fahrbeschränkung wird anhand der Fahrtenbuchaufzeichnungen kontrolliert.

Das bedeutet: Wer sein Fahrtenbuch nicht ordentlich führt, riskiert bei der Überprüfung Probleme. Die Dokumentation ist damit genauso wichtig wie der technische Zustand des Fahrzeugs.

Historische Fahrzeuge erhalten bei der Begutachtung eine rote Begutachtungsplakette mit dem Hinweis „Historisches Fahrzeug / Historic Vehicle". Der Erlass stellt auch klar, dass ein historisches Fahrzeug, das die Vorgaben nicht erfüllt, nicht einfach eine weiße Plakette erhalten kann. In diesem Fall müsste die Eintragung als historisches Fahrzeug gestrichen werden.

Auch Sonderfälle sind besser geregelt

Der Gesamterlass behandelt auch Themen, die in der Praxis immer wieder Fragen aufwerfen: Importfahrzeuge, Umbauten, Replicas, historische Einsatzfahrzeuge, Militärfahrzeuge, Rallye- und Sportfahrzeuge sowie gewerbliche Nutzung.

Gerade bei Umbauten bleibt die Linie streng. Änderungen an Hauptbaugruppen können die historische Einstufung gefährden. Historisch passende oder zeitgenössisch belegbare Änderungen können möglich sein, müssen aber nachvollziehbar dokumentiert werden.

Auch bei Replicas und gewerblich genutzten historischen Fahrzeugen gibt der Erlass Orientierung. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht grundsätzlich verboten, die Vorgaben für historische Fahrzeuge – insbesondere Fahrtenbuch und Nutzungslimits – müssen aber eingehalten werden.

Fazit: Mehr Klarheit für Oldtimer-Fahrer

Der neue Gesamterlass 2026 bringt vor allem eines: klare und übersichtliche Regeln für historische Fahrzeuge in Österreich.

Für Oldtimer-Fahrer ist besonders wichtig: Die Nutzungstage bleiben begrenzt, das Fahrtenbuch bleibt Pflicht und die Dokumentation muss sauber, nachvollziehbar und prüfbar sein. Elektronische Fahrtenbücher sind erlaubt – aber nur, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Einfache Excel-Listen reichen nicht aus.

Mit dem digitalen Fahrtenbuch von OrtungPlus lässt sich die Nutzung historischer Fahrzeuge digital, übersichtlich und nachvollziehbar dokumentieren. Das schafft Sicherheit bei der §57a-Begutachtung, bei behördlichen Kontrollen und im Alltag mit dem eigenen Oldtimer.

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