Recht und Vorschriften

EU Altautoverordnung: Was bedeutet sie für Oldtimer?

Rund um die neue EU Altautoverordnung kursieren viele dramatische Behauptungen. Für anerkannte historische Fahrzeuge gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme.

· 2 min Lesezeit· Ortungplus Redaktion

In sozialen Netzwerken und verschiedenen Medien war zuletzt häufig zu lesen, dass alte Fahrzeuge durch eine neue EU Regelung zwangsweise verschrottet werden könnten.

Diese Darstellung ist stark verkürzt.

Die neue Altautoverordnung soll vor allem verhindern, dass tatsächliche Altfahrzeuge illegal entsorgt oder unter falschen Angaben ins Ausland exportiert werden. Außerdem sollen Materialien aus Fahrzeugen künftig besser wiederverwendet werden können.

Anerkannte historische Fahrzeuge sind von der Regelung ausgenommen. Ein gepflegter, restaurierter oder erhaltungswürdiger Oldtimer wird nicht allein aufgrund seines Alters zu einem Altfahrzeug.

Trotzdem lohnt es sich, wichtige Unterlagen ordentlich aufzubewahren. Dazu gehören:

  1. Fahrzeugpapiere
  2. Restaurierungsrechnungen
  3. Fotos des Fahrzeugs
  4. Wertgutachten
  5. Nachweise über Zustand und Originalität

Für Oldtimer Besitzer besteht daher kein Anlass zur Panik. Die Regelung richtet sich nicht gegen den Erhalt historischer Fahrzeuge.

Ihr Ziel ist ein nachvollziehbarer Umgang mit Fahrzeugen, die tatsächlich das Ende ihrer Nutzung erreicht haben.

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